Aktuelle Lage: Keine Einschränkungen (Aktuell ab 25.04.2022)
Für Ihre und unsere Sicherheit bitten wir Sie weiterhin eine Maske zu tragen. Welche Maske dürfen Sie selber entscheiden.
Um eine Dienstleistung bei uns in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie GENESEN, GEIMPFT oder GETESTET sein.
Testpflicht nur für Ungeimpfte.
Bitte bringen Sie für alles einen Nachweis zu Ihrer Behandlung mit.
Als „Getestet“ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:
* PCR Test maximal 48 Stunden alt.
* Schnelltest maximal 24 Stunden alt.
* Selbsttest (unter unserer Aufsicht vor der Tür) maximal 24 Stunden gültig. Bitte kommen Sie 15 min eher zu Ihrer Behandlung und machen diesen Test selbstständig vor unserer Tür.
Als „Genesen“ im Sinne der Verordnung gilt:
Personen mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.
Als „Geimpft“ im Sinne der Verordnung gilt:
Personen mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind.
Für Genesene gilt dies sofort und bereits nach einer Impfung.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
Bitte tragen Sie eine FFP2 Maske.
Alles Liebe – Team Liebreiz
Ab dem 01. Dezember gilt in Niedersachsen die 2G-Plus Regel. Davon sind auch die Kosmetikinstitute betroffen.
Um eine Dienstleistung bei uns in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie GENESEN oder GEIMPFT sein und einen Testnachweis mitbringen.
Testnachweis:
Ein Selbsttest bei uns vor dem Geschäft nach dem vier Augen Prinzip. (Bitte bringen Sie Ihren eigenen Selbsttest mit).
Bitte kommen Sie dafür 15 min eher zu Ihrem Termin.
Ab dem 04.12.2021 entfällt die Testpflicht für „geboosterte“ Personen.
Als „geboosterte“ Person gilt:
Bitte bringen Sie für alles einen Nachweis zu Ihrer Behandlung und eine FFP2 Maske mit.
Als „Genesen“ im Sinne der Verordnung gilt:
Personen mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.
Als „Geimpft“ im Sinne der Verordnung gilt:
Personen mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung)
14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies sofort nach der ersten Impfung.
Maskenpflicht im Innenbereich, bis zum Behandlungsplatz. Wir erfassen vor Ort Ihre Kontaktdaten.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
Alles Liebe – Team Liebreiz
Ab dem 25. August gilt in Niedersachsen die 3G Regel. Davon sind auch die Kosmetikinstitute betroffen.
Um eine Dienstleistung bei uns in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie GENESEN, GEIMPFT oder GETESTET sein.Bitte bringen Sie für alles einen Nachweis zu Ihrer Behandlung mit.Als „Getestet“ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:* PCR Test maximal 48 Stunden alt.* Schnelltest maximal 24 Stunden alt.* Selbsttest (unter unserer Aufsicht vor der Tür) maximal 24 Stunden gültig. Bitte kommen Sie 15 min eher zu Ihrer Behandlung und machen diesen Test selbstständig vor unserer Tür. Als „Genesen“ im Sinne der Verordnung gilt: Personen mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.Als „Geimpft“ im Sinne der Verordnung gilt: Personen mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies sofort und bereits nach einer Impfung.Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe. Alles Liebe – Team Liebreiz
Ab dem 04.06.2021 entfällt die Testpflicht für alle Behandlungen, solang der INZIDENZWERT unter 30 bleibt.
Sie können sich vorbeugend selbstverständlich trotzdem testen, jedoch ist es keine Pflicht.
Bitte bringen Sie weiterhin eine eigene Decke mit und tragen eine FFP2 Maske oder OP Maske.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Wir freuen uns auf Ihrem Besuch und bleiben Sie gesund!
Ab dem 24.05.2021 haben wir wieder „normal“ geöffnet. Diesen glücklichen Umstand haben wir der Inzidenz zu verdanken, die seit min. 5 Tagen unter 100 liegt.
Das bedeutet für alle Behandlungen ohne Maske (ALLE Gesichtsbehandlungen und Oberlippenwaxing), dass Sie einen negativen Corona-Test vorweisen müssen (siehe Regeln vom 29.03):
- Sie können einen offiziellen Nachweis über Ihr negatives Testergebnis aus einem TESTZENTRUM vorlegen (nicht älter als 24 Stunden)
ODER
- einen Selbsttest durchführen. Bitte erscheinen Sie hierfür 15 Minuten eher zu Ihrem Termin und führen Sie unter meiner Aufsicht den Selbsttest durch (nur zertifizierte Test, wie in den Regeln vom 29.03 s. unten).
WICHTIG: Bitte bringen Sie zu Ihrer Gesichtbehandlung eine eigene Decke mit.
Doppelt Geimpfte und Genesene sind von dieser Regelung befreit. Sie müssen nur Ihren originalen Impfausweis und/oder einen Nachweis mitbringen.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Wir freuen uns auf Ihrem Besuch und bleiben Sie gesund!
Die „Bundesnotbremse“ greift ab Samstag, den 24.4.2021. Laut dieser muss die Inzidenz für unsere Öffnung mindestens an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100 sein.
Das ist aktuell in Hannover leider nicht der Fall, daher ist Liebreiz nur an bestimmten Tagen für Gutscheinverkauf und Produktverkauf geöffnet.
Sie können weiterhin einen Termin zur Pediküre buchen. Für die Pediküre ist jedoch ein tagesaktueller Covid 19 Test erforderlich. Bei Fragen melden Sie sich gerne per Mail.
Bleiben Sie gesund!
Seit dem 08.03.2021 haben wir wieder geöffnet.
WAS SIE FÜR IHRE TERMINBUCHUNG DERZEIT BERÜCKSICHTIGEN MÜSSEN:
Regelwerk laut niedersächsischen Covid19-Verordnung.
Für Termine, bei denen ein Mund-/Nasenschutz getragen werden kann (Wimpern/BrowLifting, Augenbrauen färben/formen, Wimpern färben, Maniküre, Pediküre und Massagen gilt:
- Alle Ihnen bisher bekannten Maßnahmen bleiben bestehen (Abstand, ohne Begleitung erscheinen, Hygieneregeln)
- Ab sofort sind nur noch OP oder FFP2 Masken zulässig, um Liebreiz zu betreten.
Für Dienstleistungen, bei denen ein Mund-/Nasenschutz abgenommen werden muss (ALLE Gesichtsbehandlungen und Oberlippenwaxing) gilt zusätzlich:
- Entweder brauchen Sie einen tagesaktuellen negativen Schnell-/PcR-Test (nicht älter als 24 Stunden) einer Teststation/Apotheke/von Ihrem Hausarzt.
Hierüber ist dann ein schriftlicher Nachweis zu erbringen.
Z.B. hier https:// www.das-testzentrum.de/ ,
oder hier: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Coronavirus-in-der-Region-Hannover/Fragen-und-Antworten-zur-Corona-Pandemie/Corona-Testzentren-in-Stadt-und-Region-Hannover
ODER
- Sie brauchen einen zertifizierten Selbsttest, den Sie direkt vor Betreten des Ladens und mit meiner Kontrolle vor der Tür durchführen. Hierfür müssen Sie 15 Minuten VOR Ihrem vereinbarten Termin erscheinen.
Dieser Test wird per Foto/Datum/Uhrzeit/Unterschrift von mir dokumentiert.
WICHTIG!
Zertifizierte und somit vom Bund zum Selbsttest zugelassene Tests findet ihr hier:
https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html
Diese Liste wird immer wieder aktualisiert und ergänzt. Alle Tests, die nicht auf der oben genannten Liste stehen, sind nicht zulässig. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.